Cybergrooming – wichtige Sensibilisierung

„Das gezielte Ansprechen Minderjähriger über das Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen, wird als „Cybergrooming“ bezeichnet. Als besondere Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen ist Cybergrooming in Deutschland verboten. Der TV-Spot der Initiative „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ für das Jahr 2021 sensibilisiert Eltern und Kinder für das Risiko von Angeboten wie WhatsApp, Instagram oder Spiele-Chats.“ Quelle: https://www.schau-hin.info/mediathek/tv-spot-2021-cybergrooming

Alles neu macht der Mai – neues Jugendschutzgesetz tritt in Kraft

Zum 1. Mai 2021 wurde das Jugendschutzgesetz reformiert. Es soll Kinder und Jugendliche vor allem vor „Interaktionsrisiken“ schützen. Auch wenn der Begriff sehr weit gefasst ist, soll es zukünftig neben der Altersfreigabe (die sich stark auf die Inhalte bezieht) vor allem Hinweise geben, die z. B. auch vor Interaktionen mit anderen Nutzern, der Standortweitergabe oder In-App-Käufen warnen.

Medienkompetenz ist dennoch weiter gefragt, denn ohne eine gewisse Sensibilisierung können diese Hinweise schnell übersehen werden. Plattformbetreibern wurden allerdings auch Vorsorgemaßnahmen auferlegt: sichere Voreinstellungen sollen somit zukünftig Standard sein.

Weitere Infos:
https://www.schau-hin.info/news/verbesserter-jugendmedienschutz-neues-gesetz-ab-1mai-in-kraft
https://www.schau-hin.info/tipps-regeln/den-jugendmedienschutz-jetzt-der-veraenderten-lebenswelt-von-kindern-anpassen-5-fragen-zum-neuen-jugendschutzgesetz